Feststellanlagen

Ein Gebäudebrand beginnt meist mit unbemerkter Rauchentwicklung und dem schnellen Ausbreiten gefährlicher Rauchgase und starker Feuer- und Hitzeentwicklung. Innerhalb weniger Minuten sind Treppenhäuser verraucht und können weder von Flüchtenden, noch von benötigtem Rettungspersonal gefahrlos begangen werden.

Um ein tödliches Ausbreiten giftiger Gase und Feuerwalzen zu verhindern, muss das Schließen von Türen und Toren zwischen den einzelnen Brandabschnitten sicher und schnell gewährleistet sein.

Gerade die Nutzung von Gebäuden in öffentlichen Bereichen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sowie Firmen mit viel Warentransport und hohem Personenverkehrer fordert es häufig, dass Brand- und Rauchschutzabschlüsse (Türen und Tore) offen gehalten werden.

Hierbei ist die Verwendung einer Feststelleinrichtung unumgänglich.

Eine Feststellanlage ist eine elektrisch betriebene Offenhaltung, die Tor- oder Türflügel so lange in „Auf-Stellung“ arretiert, bis diese manuell oder im Brandfall über vorhandene Rauchschalter zum Schließen, ausgelöst werden.

In Deutschland benötigen Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit entsprechender Zulassungsnummer durch das Deutsche Institut für Bautechnik. (DIBt.)
Ebenfalls bedarf es an Feststellanlagen einer, durch sachkundiges Personal durchgeführten, einmal jährlichen Prüfung und Wartung.

Ein Wartungsvertrag ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Personen innerhalb eines Gebäudes. Jede Wartung wird dokumentiert, währenddessen evtentuelle Funktionsstörungen an den Anlagen beseitigt werden.

Wir kümmern uns zuverlässig um die Einhaltung der gesetzlichen Wartungszyklen, damit der Zustand Ihrer Anlagen jederzeit den vorgegebenen Funktionen entspricht.

Sie als Anlagenbetreiber haben dadurch alles für den einwandfreien Zustand Ihrer Sicherheitseinrichtungen getan und können diese nachweisen.